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Rechtsformen

Miete mit Kaufoption (gefördert)

Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie Ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben?
 
Bei einer Mietwohnung mit Kaufoption haben Sie Zeit für Ihre Entscheidung. Wurde vom Mieter einer geförderten Mietwohnung bei der Anmietung neben dem Entgelt eine Eigenleistung zur Finanzierung von Grund- und/oder Baukosten in Form eines Finanzierungsbeitrages verlangt, der einen bestimmten Betrag hat, so hat der Mieter einen Anspruch auf nachträgliche Übertragung der Wohnung in das Wohnungseigentum. Dieses Recht wird unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen frühestens nach Ablauf einer 5jährigen Nutzungsdauer erworben (für alle Wohnungen, die vor dem 01. August 2019 angemietet wurden, gelten weiterhin die 10 Jahre). Die Wohnung kann, muss aber nicht gekauft werden. Während der Mietdauer zahlt der Mieter ein kostendeckendes Entgelt (Mietzins), das bei einem allfälligen Kauf nicht auf den Preis angerechnet wird.
 
Entscheidet sich der Mieter für den Kauf der Wohnung, so wird ihm ein Angebot über den Gesamtpreis der Wohnung unterbreitet. Bei entsprechender Bonität nach einer Prüfung der Bank steht dem Eigentumserwerb nichts mehr entgegen. Der Gesamtkaufpreis setzt sich einerseits aus dem Barpreis und andererseits aus den zu übernehmenden Verpflichtungen und Lasten der gemeinnützigen Bauvereinigung (also insbesondere aus den aushaftenden Darlehen) zusammen. Der Barpreis ist somit der vom Mieter bar zu erbringende Kaufpreis unter Anrechnung des bei Anmietung geleisteten rückzahlbaren Finanzierungsbeitrages. Entscheidet sich der Mieter zum Beispiel zu einem frühzeitigen Auszug aus der Wohnung (eine Kündigung des Mietvertrages ist genau wie bei einer „normalen“ Mietwohnung unter Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist möglich), so wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung beim Auszug des Mieters der komplette geleistete Finanzierungsbeitrag abzüglich 1% Verwohnung pro Jahr refundiert.  
 
Darüberhinaus besteht auch die Möglichkeit, nach Ablauf der 5jährigen Nutzungsdauer, die Wohnung weiterhin zu mieten.  
 
Sollten Sie zu diesem - doch etwas komplizierten - Thema Fragen haben, berät Sie das Team unseres Kundencenters sehr gerne (kundencenter@oewg.at  +43 316 8055-530). 

Miete (gefördert oder freifinanziert)

Mit einer Mietwohnung entscheiden Sie sich für eine flexible Wohnlösung. Von uns als gemeinnützigem Wohnbauträger erhalten Sie ihre Mietwohnung provisionsfrei, d.h. ohne Vermittlungsgebühr.
Bei Anmietung einer Wohnung behalten Sie die Möglichkeit, Ihren Wohnsitz relativ unkompliziert zu ändern. Unter Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist kann das Mietverhältnis vom Mieter zum entsprechenden Kündigungstermin gekündigt werden.
 
Mit der Anmietung einer Wohnung wird diese gegen Zahlung des vereinbarten Mietzinses dem Mieter zur Nutzung überlassen. Zu beachten ist, dass auch eine Kaution oder ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" anfallen.
Kaution
Die Kaution dient dem Vermieter zur Sicherstellung zukünftiger Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen können -  z.B. bei Beschädigungen am Mietgegenstand oder Mietzinsrückstände.
Finanzierungsbeitrag
Beim Finanzierungsbeitrag handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der Wohnung variiert und nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent dem Mieter wieder zurückbezahlt wird.

Eigentum (freifinanziert)

Mit der Entscheidung für Wohnungseigentum können Sie sich Ihren persönlichen Wohntraum erfüllen oder diese irgendwann wieder verkaufen, verschenken, vererben, etc.
 
Wohnungseigentum ist das dem Käufer bzw. Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft vertraglich eingeräumte Recht, eine selbstständige Wohnung, eine sonstige selbstständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und hierüber allein zu verfügen. Dieses Recht wird ebenso wie der ideelle Anteil an der gesamten Liegenschaft im Grundbuch eingetragen und somit kann dieses Eigentum weiter veräußert, verschenkt oder vererbt werden.

Gefördert oder freifinanziert?

Gefördert
Geförderte Wohnungen (Miete, Miete mit Kaufoption oder Eigentum) werden vom Land Steiermark bereits beim Bau mittels Förderungen unterstützt. Bei geförderten Wohnungen gestalten sich Miete bzw. Kaufpreis in der Regel günstiger als bei frei finanzierten (nicht geförderten) Wohnungen. Beim Erwerb bzw. bei der Anmietung einer geförderten Wohnung müssen Sie allerdings die drei nachfolgenden bestehenden Förderkriterien erfüllen:

Förderkriterien

  1. Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung. Bei Nicht-EU Bürgern ist zusätzlich das Prüfungszeugnis des österreichischen Integrationsfonds vorzulegen.
  2. Einkommensgrenzen ( JahresNETTOeinkommen)
    1 Person                  € 49.600
    2 Personen             € 74.400
    für jede weitere Person zusätzlich € 6.570
  3. Die geförderte Wohnung muss als Hauptwohnsitz bewohnt werden.
  4. Aufgabe der Rechte an der bisherigen Wohnung (Kündigung des Mietvertrages oder Verkauf des bisherigen Eigentums) binnen 6 Monaten nach Bezug der neuen Wohnung

Gemäß WGG sind wir dazu angehalten, bei der Wohnungsvergabe auch die Haushaltsgröße (bzgl. Personenanzahl) zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass beispielsweise eine 4-Zimmer-Wohnung nicht mehr an Ein- oder Zweipersonen-Haushalte vergeben werden darf, sofern es weitere Interessenten mit größeren Haushaltsgrößen für ebendiese Wohnungen gibt.

Freifinanziert
Frei finanzierte Wohnungen unterliegen nicht den Förderungskriterien des Landes Steiermark und werden mittels alternativer Finanzierungsvarianten errichtet. Diese Finanzierung fließt auch hier in die Gestaltung des Mietzinses bzw. Kaufpreises ein.
 
Im Gegensatz zu gewerblichen Bauträgern unterliegen auch unsere freifinanzierten Wohnungen dem Gemeinnützigkeitsprinzip bzw. dem Kostendeckungsprinzip. Sie sind deswegen deutlich günstiger für Sie als Wohnungen am gewerblichen Markt.