GEFÖRDERT oder FREI FINANZIERT?
GEFÖRDERT Geförderte Wohnungen (Miete, Miete mit Kaufoption oder Eigentum) werden vom Land Steiermark bereits beim Bau mittels Förderungen unterstützt. Bei geförderten Wohnungen gestalten sich Miete bzw. Kaufpreis in der Regel günstiger als bei frei finanzierten (nicht geförderten) Wohnungen. Beim Erwerb bzw. bei der Anmietung einer geförderten Wohnung müssen Sie allerdings die drei nachfolgenden bestehenden Förderkriterien erfüllen:
FÖRDERKRITERIEN - Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung. Bei Nicht-EU Bürgern ist zusätzlich das Prüfungszeugnis des österreichischen Integrationsfonds vorzulegen.
- Einkommensgrenzen ( JahresNETTOeinkommen)
1 Person | | | € 40.800 |
2 Personen | | | € 61.200 |
3 Personen | | | € 66.600 |
für jede weitere Person zusätzlich € 5.400 - Die geförderte Wohnung muss als Hauptwohnsitz bewohnt werden.
- Aufgabe der Rechte an der bisherigen Wohnung binnen 6 Monaten nach Bezug der neuen Wohnung
FREI FINANZIERTFrei finanzierte Wohnungen unterliegen nicht den Förderungskriterien des Landes Steiermark und werden mittels alternativer Finanzierungsvarianten errichtet. Diese Finanzierung fließt auch hier in die Gestaltung des Mietzinses bzw. Kaufpreises ein.
Im Gegensatz zu gewerblichen Bauträgern unterliegen auch unsere freifinanzierten Wohnungen dem Gemeinnützigkeitsprinzip bzw. dem Kostendeckungsprinzip. Sie sind deswegen deutlich günstiger für Sie als Wohnungen am gewerblichen Markt.