Startwohnungen für Jungfamilien
Das Projekt überliegt einer Förderung des Landes Steiermark, es handelt sich bei allen Wohnungen in diesem Projekt um sogenannte „Startwohnungen für Jungfamilien“. Um eine der Wohnungen zu mieten, müssen die künftigen BewohnerInnen deshalb bestimmte Kriterien erfüllen und die maximale Mietdauer beträgt 6 Jahre.
• Ehepartner oder eingetragene PartnerInnen, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
• LebensgefärtInnen, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
• AlleinerhalterInnen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind.
Förderkriterien Jungfamilie Land Steiermark
Die
3-Zimmer-Wohnung befindet sich im
Obergeschoss und verfügt über einen
weitläufigen Wohn-/Ess-/Kochbereich, 2 Schlafzimmer, Badezimmer und WC jeweils mit Fenster sowie über
zwei Abstellnischen und einen Vorraum. Die Wohnung ist mit einem
Küchenblock inkl. E-Geräte ausgestattet. Zusätzlich bietet ein
Balkon (9,1 m²) Platz für Ihren individuellen Freiraum und lädt zum Verweilen ein. Weiters verfügt die Wohnung über ein
Kellerabteil, welches zusätzlichen Stauraum bietet, und auch ein
überdachter PKW-Abstellplatz ist bereits in der Miete inkludiert.